Allgemeine Geschäftsbedingungen von east systems software und Hinweise nach
dem Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von
Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch
east systems software
Inhaber: Silvio Dietzsch
Kantstr. 67
09126 Chemnitz
e-mail: info@rechnung-software.de
Telefon 0371 3179609 0 Fax 0371 3179609 9
Sie können den Text dieser AGB ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern.
2. Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
4. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. east systems software ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. east systems software wird den
Zugang der Bestellung unverzüglich durch e-mail an die von dem Kunden
mitgeteilte e-mail Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung kann jedoch mit
der Zugangsbestätigung verbunden werden.
2. Die Angebote von east systems software sind freibleibend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten. Verbindlich sind allein die in der Annahmeerklärung
enthaltenden Angaben.
3. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und
Bestätigung und/oder Annahmeerklärung east systems software unverzüglich
mitzuteilen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell
bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
5. Ist das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über
Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten, insbesondere einem
Mobilfunkanbieter gerichtet, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde
durch den Mobilfunkanbieter akzeptiert wird.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich east systems software das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen
mit Unternehmern behält sich east systems software das Eigentum an der Ware bis
zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde
verpflichtet,
a) die Ware pfleglich zu behandeln sowie
b) einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige
Beschädigung der Ware oder deren Vernichtung east systems software und/oder
c) einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich
anzuzeigen.
3. east systems software ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der in Ziff. 2
genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr
weiterzuveräußern. Er tritt east systems software bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. east systems software nimmt die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. east systems
software behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, kann er seine
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der
Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem zurückgesandten
Bestellwert bis zu 40 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 Euro hat der
Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Die Rücksendung bestellter Ware hat in der Originalverpackung unter Beilage
der Rechnungskopie, Bankverbindung und den Verweis auf Gutschrift zu erfolgen.
Die Empfängeradresse lautet:
east systems software
Silvio Dietzsch
Abtl. Reklamation
Kantstr. 67
09126 Chemnitz
Bitte wählen Sie bei einem Bestellwert von über 40 Euro die kostengünstigste
Versandart = Maxibrief 2,20 Euro. Die von Ihnen verauslagten Versandkosten wird east systems software gemeinsam mit der Rücküberweisung bereits gezahlter Beträge erstatten.
east systems software nimmt keine unfrei versandten Rücksendungen an. Die
Rücksendung erfolgt auf die Gefahr von east systems software. east systems
software haftet jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere
für nicht ordnungsgemäße Verpackung der Rücksendung.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch eine bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als “neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5. Vom Widerruf ausgeschlossen sind Verträge über die Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten wurde. Ferner sind vom Widerruf ausgeschlossen
Verträge zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
§ 5 Vergütung, Versandkosten
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten.
2. Dem Kunden werden für Porto, Verpackung und Versand bei
a) Versand per Nachnahme 4,50 EUR (zzgl. 2,00 EUR Hebegebühr der Post)
b) Versand per Rechnung 3,00 EUR
c) Versand nach Lastschrifteinzug 2,50 EUR
d) Versand nach Vorkasse 2,30 EUR
Für Sendungen ins europäische Ausland werden zudem zusätzlich pauschal 5,00 Euro
Auslandszuschlag und 12,50 für Paketsendungen berechnet.
Auch Kleinstmengen werden ohne weiteren Aufpreis versandt.
4. Wird gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen
ab Erhalt der Ware ohne jeden Abzug fällig.
5. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der Verbraucher die Geldschuld
mit 5%, der Unternehmer mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behält sich east systems software vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
6.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so stellt east systems software
für jede Mahnung eine Mahngebühr in Rechnung.
Werden die Forderungen durch den Kunden, trotz erteilter Mahnung und
Fristsetzung nicht bezahlt, so ist east systems software berechtigt die
Gesamtforderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzugeben. Außerdem
behält sich east systems software ausdrücklich vor gegen alle betroffenen
Kunden, aus Schutz vor Internetkriminalität, Anzeige wegen Warenkreditbetruges
bei der Polizei bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.
7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch east systems software anerkannt worden
sind.
§ 6 Lieferzeit, Gefahrübergang
1. east systems software liefert die Ware gemäß der getroffenen Vereinbarung.
Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird east systems software
diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. east systems software ist
berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu
fakturieren.
2. Ist east systems software aufgrund von bei east systems software und/oder bei
deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen,
Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt
vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten
Frist zu liefern oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so
verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. east systems software
wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren
voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als
vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit
der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
4. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.
§ 7 Gewährleistung
1. east systems software gewährleistet, dass die gelieferte Ware nicht mit
Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum dem gewöhnlichen
oder den nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindern oder aufheben. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch
handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in
Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer
Betracht.
2. Für alle von east systems software gelieferte Waren gilt die gesetzliche
Gewährleistungsfrist.
3. Der Kunde hat etwaige Mängel east systems software innerhalb von zwei Monaten
nach deren Feststellung unter Übersendung des bei Lieferung übergebenen
Lieferscheins/Rechnung in Kopie schriftlich an die unter § 1 Ziff. 1 genannte
Adresse anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Mitteilung bei east systems software. Unterlässt der Kunde die
Benachrichtigung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
4. Der Unternehmer muss east systems software offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter Übersendung
des bei Lieferung übergebenen Lieferscheins/Rechnung in Kopie anzeigen.
Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast
5. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet east systems software für Mängel der
Ware zunächst Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. east systems software
ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen.
8. Tritt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung von dem Vertrag zurück, so
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so ist east systems
software lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern,
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
10. Rücksendungen von Gewährleistungsfällen müssen frei erfolgen. Unfreie
Sendungen werden von east systems software nicht angenommen und auf Kosten des
Kunden zurückgewiesen. Die Portokosten für den günstigsten Versandweg werden von
east systems software in berechtigten Fällen erstattet.
11. Erhält der Kunde aufgrund von Gewährleistung, Kulanz oder gesetzlichen
Regelungen Geld zurück, so wird east systems software dem Kunden diesen Betrag
erstatten. Zu einer Rückgabe der Lastschrift und Verrechnung ist der Kunde nicht
berechtigt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. east systems software haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf
einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger
Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderen zwingenden
Haftungsnormen bleibt hiervon unberührt.
3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies
gilt nicht, wenn east systems software die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
§ 9 Datenschutz
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen
Daten durch east systems software ausführlich unterrichtet worden (siehe
"Datenschutz"). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Chemnitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von east systems
software. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
5. Im Falle einer Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung treffen, die
dem nach dem gesamten Vertragsinhalt erkennbaren Parteiwillen zur Durchsetzung
verhilft.
Stand: Mai 2007
Ergänzende Allgemeine Lizenzbedingungen
für die Gesamt-Software von east systems software
Allgemeines
Die Software gehört east systems software und genießt den Schutz des
Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem
Softwarehersteller east systems software , über die gesamte Software Palette ,
nachfolgend auch Software genannt, bestehend aus der auf den
Originaldatenträgern befindlichen Kopie der Software, bzw. des Original-Archives,
das auf der Homepage von east systems software zum Download zur Verfügung steht.
Mit Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der Software erkennt der
Anwender die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.
Softwareüberlassung
Gegenstand ist die Überlassung der in 1 genannten Software und ggf. des
Anwenderhandbuchs sowie die Einräumung eines nicht ausschließlichen,
dauerhaften, nicht einseitig widerrufbaren und nicht übertragbaren
Nutzungsrechts an der Software.
Die Nutzung umfasst als zulässige Handlungen die Installation, das Laden in den
temporären Speicher (d.h. RAM) oder in einen permanenten Speicher (z. B.
Festplatte, ) und den Ablauf der Software. Auf andere Nutzungsarten erstreckt
sich das Nutzungsrecht nicht. Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der
Anwender keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der
Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art
und mit welchen Mitteln.
Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere
Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf
vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse,
zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und
mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf
andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung des Anwenderhandbuchs ist
untersagt.
Die Software ist urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Der Anwender
erwirbt nur Eigentum an körperlichen Datenträgern, auf denen die Software
aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Anwender lediglich das in 2(1)
und (2) genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht. east systems software behält
sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrechte an der Software vor.
Der Nutzer der Software erklärt sich bereit sich einer freiwilligen Kontrolle der
Lizenzbestimmungen zu unterziehen, die über einen SMTP Kontakt durch east
systems software durchgeführt werden kann.
Lieferung der Software und Lizenzierung
Abhängig von der erworbenen Version oder der erworbenen Erweiterungen zur
Software wird die Lieferung per CD-ROM oder per eMail vorgenommen oder als
Download im Internet zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Freeware Versionen
(kostenfrei Demosoftware) ist die Software mit der Lieferung in vollem Umfang
funktionsfähig.
Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber und wird auf dessen
Namen mit der durch den Anwender vorgenommenen Registrierung festgeschrieben.
Eine Änderung des Namens ist nach dessen Registrierung nicht mehr möglich.
Soweit die Software oder die Erweiterungen der Software als Download im Internet
zur Verfügung gestellt werden, kann der Erwerber dieses Download über den in der
Software eingebauten Automatismus einmalig laden. Mit dem Laden der Software
oder der Erweiterungen gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung
bzw. Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.
Umfang der Software und Updates
Die Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen Beschreibung. Die
nachträgliche Installation von Updates kann diesen Umfang erhöhen und
reduzieren. east systems software ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung
von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich
ist.
east systems software verpflichtet sich, notwendige Updates zeitnah zur
Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung besteht
nicht. Ab dem 1.1.2010 werden nur noch notwendige Updates kostenfrei geliefert.
Erweiterungen, Upgrades oder Module können nur noch im Rahmen eines
Softwarepflegevertrages bereit gestellt werden!
Gewährleistung und Haftung
east systems software weist darauf hin, daß es nicht möglich ist, Software so zu
entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. east systems
software gewährleistet den vertragsgemäßen Gebrauch der Software in
Übereinstimmung mit dem Anwenderhandbuch.
east systems software ist bei Fehlerhaftigkeit der Software nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Software berechtigt. Schlägt
die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Erwerber Anspruch
auf Rückgängigmachung des Vertrages. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate ab Übergabe der Software.
Der Anwender hat east systems software einen offensichtlichen Mangel innerhalb
von zwei Wochen nach Überlassung der Software schriftlich mitzuteilen. Bei
Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden
Mangels ausgeschlossen.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet east systems software nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder
Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit
vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder
der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer
Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die
vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine Haftung von east systems software ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall
und/oder Mängel der Software auf einen Unfall, auf Mißbrauch, fehlerhafte
Anwendung oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Anwender
zurückzuführen ist.
east systems software haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter
mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
east systems software haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung
von Diensten Dritter entstehen. Dies betrifft insbesondere die Dienste der
Auktionshäuser, deren Auktionen mit der Software verwaltet werden können.
Schränken Auktionshäuser ihr ursprüngliches Angebot von Diensten ein, haftet
east systems software auch dann nicht, wenn die Software nicht mehr zur
Verwaltung von Auktionen solcher Auktionshäuser zu verwenden ist.
Es gelten die AGB von east systems software ergänzend.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit
Verträgen, die diesen AGB (Lizenzbedingungen) unterliegen, ist der Sitz von east
systems software in Chemnitz.
Chemnitz Dezember 2009