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Informationen zum Steuererleichterungsgesetz 2011

Bundesrat stoppt Steuererleichterungsgesetz 2011

"Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli beschlossen, dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zuzustimmen. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundesrat (17/6583) hervor."

Quelle: Im Bundestag notiert: Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Montag 18. Juli 2011)

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_303/04.html

Was bedeutet das für die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung?

Gem. BMF-Schreiben "Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011", sollte die Vereinfachung für Umsätze gelten, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden?

Quelle: Download PDF-File-BMF

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 vor.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html

 

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