Das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuerschuld auf den Unternehmerkunden übergeht, konnte für Metalllieferungen entschärft werden. Hierfür und für weitere Entlastungen im Jahressteuergesetz hatten sich die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft unter Federführung des DIHK eingesetzt. Die geplante Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Metalle zum 1. Oktober 2014 verunsicherte viele Betriebe. Jetzt gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.Juni 2015.

Außerdem fand eine Nachjustierung des Metallkatalogs statt. Dabei fielen unter anderem Waren für den Endverbrauch, wie etwa Aluminiumfolie, aus dem Anwendungsbereich.

Nähere Infos unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_4.html

Quelle: IHK aktuell 3/2015

Joomla SEF URLs by Artio